
Normalerweise ist das Kitesurfen auf unseren Gewässern verboten.
Dennoch gibt es im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost für das Kitesurfen vorgegebene Strecken, die mit nachstehenden Zeichen gekennzeichnet sind.
Zusätzliche dreieckige Tafeln und rechteckige Schilder zu den Tafelzeichen E.24 zeigen den Anfang, das Ende und, soweit erforderlich, die Breite der freigegebenen Strecke an.
Zum Kitesurfen freigegebene Strecken findet man auf dem
Großen Schwielochsee
- Hals westliche Durchfahrt zwischen Kleinem und Großem Schwielochsee
- Enge zwischen Niewisch und Sakow auf beiden Uferseiten
- nördlicher Auslauf Großer Schwielochsee (Birkenwäldchen)
Scharmützelsee (Storkower Gewässer)
- zwischen km 23,3 und km 31,0
Die Strecke verläuft im genannten Bereich vom linken zum rechten Ufer und ist mit den Tafelzeichen E.24 und Pfeilen, die angegeben in welcher Richtung die Hauptzeichen gelten, gekenntzeichnet.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Kapitel 8 BinSchStrO vom 16.Dezember 2011.









